Software- & Servicevertrag
Teil A - Kommerzielle Bedingungen
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Geltungsbereich der Vereinbarung
Diese Vereinbarung ("Vereinbarung") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen ("Kunde", "Sie") und Veil Energy S.r.l. SB/VEIL Energy Germany GmbH ("Veil") für den Zugriff auf und die Nutzung der Veil Energy Softwareplattform, zugehörige Hardware-Konnektivität, professionelle Dienstleistungen und Support-Dienstleistungen (zusammen die "Dienstleistungen"). Veil entwickelt und betreibt fortschrittliche digitale Technologien, die Industrie- und Gewerbekunden dabei helfen, den Energieverbrauch durch datengestützte Erkenntnisse zu überwachen, zu optimieren und zu reduzieren.
Indem Sie auf "Ich stimme zu" klicken, auf die Dienste zugreifen, sie installieren oder nutzen, bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben und damit einverstanden sind, rechtlich an ihre Bedingungen gebunden zu sein.
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Definitionen
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"Vereinbarung": Diese Veil Energy Software- und Dienstleistungsvereinbarung, einschließlich aller referenzierten Dokumente, Leistungsbeschreibungen und Anhänge.
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"Angebot": Ein schriftliches kommerzielles Angebot von Veil, das den Umfang der Dienstleistungen, die Preise, die Zahlungsbedingungen, die Vertragspartei und andere kommerzielle Details spezifiziert. Sobald das Angebot vom Kunden schriftlich oder durch elektronische Signatur angenommen wurde, bildet es einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung und regelt die kommerzielle Beziehung zwischen den Parteien für die angegebene Laufzeit.
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"Kunde": Die Einheit, die die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert und die Dienstleistungen erhält.
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"Vertragspartner": Die spezifische juristische Person von Veil Energy, die im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung (SoW) genannt ist und die Vereinbarung mit dem Kunden abschließt. Diese Vereinbarung wird von Veil Energy S.r.l. SB veröffentlicht und kann von verbundenen Unternehmen, einschließlich Veil Energy Germany GmbH oder anderen Konzerngesellschaften, übernommen werden, wie in den entsprechenden kommerziellen Dokumenten angegeben. Der Vertragspartner bestimmt das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
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"Verbundene Geräte": Hardwarekomponenten (z. B. Sensoren, Router, Zähler), die von Veil zur Verwendung mit den Anwendungsdiensten im Rahmen einer separaten Vereinbarung bereitgestellt werden.
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„Lieferung“. Der Zeitpunkt und das Datum, an dem die Hardware im Lager Italien von Veil in Bozen und il Lager Deutschland in Memmingerberg dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
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"Liefergegenstände": Jegliche Arbeitsergebnisse, Dokumente oder Resultate, die im Rahmen von Professional Services erstellt werden.
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"Effizienzberichte": Periodische Berichte, die von Veil auf der Grundlage von Daten erstellt werden, die von den Systemen und Abläufen des Kunden erfasst werden und Einblicke in die Energieleistung, betriebliche Ineffizienzen und Verbesserungsmöglichkeiten geben. Effizienzberichte können Diagnosen, Benchmarks und maßgeschneiderte Empfehlungen enthalten, die auf die Leistungsziele von Veil und die standortspezifischen Bedingungen des Kunden abgestimmt sind. Diese Berichte sollen eine datengestützte Entscheidungsfindung und die Erzielung messbarer Energieeinsparungen unterstützen.
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"Professional Services": Diese können umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Implementierung, Hardwareinstallation, Schulung, Energieaudits und -beratung, Systemintegration, kundenspezifische Analysen oder Berichte und fortlaufende fraktionelle Beratung. Der Umfang und die Bedingungen der Professional Services werden in einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung (Statement of Work) definiert.
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"Anwendungsdienste": Die Softwareplattform, Analyse-Dashboards, Dateninfrastruktur und zugehörige Cloud-basierte Angebote, die von Veil im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
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„Dienstleistungen“: Bezeichnet die Anwendungsdienste und alle Professional Services, die von Veil im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden.
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"Leistungsbeschreibung (SoW)": Ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument, das den Umfang, die Preise, die Liefergegenstände und den Zeitplan für bestimmte Professional Services beschreibt.
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"Verbundene Geräte von Drittanbietern": Hardware, die vom Kunden unabhängig beschafft und in Verbindung mit den Anwendungsdiensten verwendet wird und nicht unter die Garantien von Veil fällt.
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"Benutzer": Jede Person, die vom Kunden autorisiert wurde, auf die Anwendungsdienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
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„Autorisierte Benutzer“: Benutzer, die vom Kunden benannt und von Veil als Absolventen der erforderlichen Schulung bestätigt wurden, um auf Support-Services zuzugreifen oder im Namen des Kunden mit den Services zu interagieren.
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"Parteien": Bezieht sich zusammenfassend auf den Kunden und den Vertragspartner von Veil Energy, die diese Vereinbarung abschließen, wie im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung (Statement of Work) angegeben.
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"Mitteilungen": Jede formelle Mitteilung, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist und schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die in dem entsprechenden Angebot oder der Leistungsbeschreibung (Statement of Work) angegebenen Adressen erfolgen muss. Mitteilungen gelten als zugegangen: (a) bei Bestätigung der Zustellung per Einschreiben mit Rückschein, (b) am Zustelldatum per Kurier.
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Laufzeit, Gebühren und Zahlung
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Laufzeit
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Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit mit dem Datum der Aktivierung der Dienste und verlängert sich automatisch alle zwölf (12) Monate.
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Jede Partei kann die Nichtverlängerung dieser Vereinbarung wählen, indem sie der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der dann laufenden Laufzeit eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung zukommen lässt. Wenn eine fristgerechte Mitteilung erfolgt, erlischt diese Vereinbarung am letzten Tag dieser Laufzeit, und keine Partei hat gegenüber der anderen Partei weitere Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme derjenigen Verpflichtungen, die ausdrücklich als über das Erlöschen oder die Kündigung hinaus fortbestehend bezeichnet werden.
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Gebühren und Zahlungen
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Gebühren, Abrechnungszyklen und Zahlungsbedingungen sind im Angebot aufgeführt. Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt.
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Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die, falls fällig, auf der Rechnung gesondert zu dem am Rechnungsdatum geltenden Satz ausgewiesen wird.
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Alle Rechnungen sind nach Erhalt und vollständig ohne Aufrechnung oder Einbehaltung zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Im Falle der Nichtzahlung und/oder Zahlungsverzögerung bis zum Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 231/02 bzw. in Deutschland gem. BGB §§ 286 ff ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum berechnet, und Veil ist berechtigt, den Vertrag wegen Vertragsbruchs zu kündigen und Schadensersatz gemäß Artikel 1453 des italienischen Zivilgesetzbuchs bzw. in Deutschland gem. BGB §§ 280 ff in der jeweils gültigen Fassung zu fordern. Veil ist in jedem Fall berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung auszusetzen.
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Teil B - Nutzung der Dienste
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Software und Abonnements
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Lizenz- und Zugriffsrechte
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Veil gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Anwendungsdienste, wie in der zugehörigen Dokumentation beschrieben, ausschließlich für Ihre internen Geschäftsabläufe. Diese Lizenz wird gewährt, um die Bereitstellung von Einblicken in die Energieleistung und Wartungsempfehlungen zu ermöglichen, und stellt keinen Verkauf oder eine Übertragung des Eigentums an der zugrunde liegenden Software oder Technologie dar.
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Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Veil genehmigt, darf der Kunde die Anwendungsdienste nicht unterlizenzieren, vermieten, verleasen, kopieren, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen. Der Kunde darf die Anwendungsdienste nicht für Benchmarking-Zwecke oder zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer Dienstleistung verwenden.
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Im Falle der Nichteinhaltung, auch nur teilweise, durch den Kunden der Bestimmungen der Artikel 4.1.1 und 4.1.2 zahlt der Kunde Veil als Vertragsstrafe gemäß und für die Zwecke von Art. 1382 des Zivilgesetzbuchs/ § 339 ff BGB – Verwirkung der Vertragsstrafe, unbeschadet des Ersatzes für weitere Schäden, eine Summe von € [1] 5000 für jeden Verstoß.
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Nutzung und Verantwortlichkeiten des Kunden
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Der Kunde ist verantwortlich für die Gewährleistung einer kontinuierlichen Internetverbindung und einer ununterbrochenen Stromversorgung für alle angeschlossenen Geräte und Systeme, welche die Anwendungsdienste ermöglichen.
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Der Kunde muss genaue Nenn- und Standby-Leistungseinstellungen für alle überwachten Anlagen über die Veil-Schnittstelle oder auf andere Weise gemäß den Anweisungen konfigurieren und pflegen.
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Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen: (a) die Nutzung der Anwendungsdienste für rechtswidrige, schädliche oder betrügerische Aktivitäten; (b) die Beeinträchtigung oder Störung der Integrität oder Leistung der Anwendungsdienste; (c) der Versuch, unbefugten Zugriff auf Systeme oder Daten zu erlangen; (d) die Übertragung von schädlichem Code oder Malware über die Anwendungsdienste.
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Verstöße können zur sofortigen Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs führen.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Benutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten.
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Der Kunde gewährt rechtzeitig Zugang zu Personal, Systemen und relevanten Daten, wie für die Supportlösung erforderlich.
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Leistungsgarantie (falls Teil des Vertrags)
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Sofern im Angebot ausdrücklich angegeben, kann sich Veil zur Erzielung einer definierten Energiekostenreduzierung verpflichten. Diese Verpflichtung ist an spezifische operative KPIs gebunden, die im Energieaudit des Kunden identifiziert wurden, und steht unter der Bedingung, dass der Kunde die operativen Empfehlungen von Veil zeitnah umsetzt.
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Um von der Leistungsgarantie von Veil zu profitieren, muss der Kunde:
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Kritische Warnmeldungen oder Ereignisse, die vom System generiert werden, unverzüglich bestätigen und beantworten und alle Korrekturmaßnahmen umsetzen, die nicht automatisiert sind, es sei denn, eine solche Umsetzung würde zu einer wesentlichen Betriebsunterbrechung führen.
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Sich damit einverstanden erklären, Einblicke und operative Empfehlungen, wie in den Effizienzberichten von Veil (mindestens zwei pro Jahr) dargelegt, aktiv zu überprüfen und umzusetzen, vorbehaltlich der betrieblichen Machbarkeit, wie schriftlich vereinbart.
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Wenn das vereinbarte Einsparziel nicht innerhalb von 12 Monaten nach Aktivierung der Anwendungsdienste erreicht wird und der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachgekommen ist, erstattet Veil einen Prozentsatz der jährlichen Gebühr für die Anwendungsdienste, wie im Angebot angegeben. Diese Rückerstattung wird innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Jahrestag der Aktivierung bearbeitet.
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Aktualisierungen und Änderungen der Dienste
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Veil kann von Zeit zu Zeit Software-Updates, Sicherheitspatches und Bugfixes bereitstellen.
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Geplante Wartungsfenster werden über offizielle Kanäle mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden kommuniziert.
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Soweit möglich, wird Veil den Kunden im Voraus über wesentliche Änderungen an den Kernanwendungen informieren, einschließlich der Einstellung von Funktionen, Preisanpassungen oder größeren Aktualisierungen, und zwar mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten dieser Änderungen.
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Wenn der Kunde der begründeten Ansicht ist, dass eine vorgeschlagene Änderung den Nutzen oder die Leistung der Anwendungsdienste wesentlich beeinträchtigen würde, muss er Veil innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich benachrichtigen. Die Parteien werden sich dann in gutem Glauben austauschen, um die Bedenken des Kunden auszuräumen. Wenn innerhalb von zwanzig (20) Werktagen keine Einigung erzielt wird, kann der Kunde den betroffenen Teil der Dienste ohne Vertragsstrafe kündigen. In diesem Fall bleibt der Kunde nur für die bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung angefallenen Gebühren und erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Über diesen Zeitpunkt hinaus fallen keine zusätzlichen vertraglich vereinbarten Gebühren an, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Klarstellung: Diese Klausel gilt nicht für Erweiterungen, Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit, routinemäßige Fehlerbehebungen oder andere nicht wesentliche Aktualisierungen, die die Leistung oder den Nutzen der Dienste nicht negativ beeinflussen.
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Veil kann Aktualisierungen der Anwendungsdienste ohne Vorankündigung implementieren, wenn diese Aktualisierungen erforderlich sind, um dringende Sicherheitslücken zu beheben oder um geltende gesetzliche, behördliche oder Cybersicherheitsanforderungen zu erfüllen.
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Service-Level (SLA)
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Veil wird sich im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen bemühen, eine monatliche Betriebszeit von 96,5 % für das Cloud-basierte Dashboard und die zugehörigen Analysetools aufrechtzuerhalten, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten oder Ereignisse höherer Gewalt.
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Der technische Support wird von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr MEZ über den Veil-Helpdesk oder das Support-Portal angeboten.
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Nur Autorisierte Benutzer dürfen sich an das technische Support-Team von Veil wenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine aktuelle Liste seiner autorisierten Benutzer zu führen und sicherzustellen, dass jeder von ihnen eine angemessene Schulung erhalten hat. Veil kann Supportanfragen von Personen ablehnen, die nicht als autorisierte Benutzer ausgewiesen sind.
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Reaktionszeiten bei Vorfällen:
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P1 (Kritisch): Dienstausfall/Systemausfall – Reaktion innerhalb von 4 Werktagen.
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P2 (Hoch): Große Auswirkungen oder beeinträchtigte Leistung – Reaktion innerhalb von 1 Werktag.
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P3 (Mittel): Geringfügige funktionale Einschränkungen – Reaktion innerhalb von 3 Werktagen.
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P4 (Niedrig): Allgemeine Anfragen oder Funktionswünsche – Reaktion innerhalb von 5 Werktagen.
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Einschränkungen: Supportleistungen umfassen nicht:
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Probleme, die durch Systeme Dritter verursacht werden, die nicht der Kontrolle von Veil unterliegen.
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Nicht in den Leistungsumfang fallende Anpassungen ohne eine aktive Projektleistungs-SOW.
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Service-Gutschriften
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Wenn Veil seine Service-Verfügbarkeitsverpflichtungen gemäß Abschnitt 4.5 für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht erfüllt und diese Nichterfüllung nicht auf einem Ereignis höherer Gewalt oder einem Handeln/Unterlassen des Kunden beruht,stellt Veil eine Service-Gutschrift in Höhe von 5 % der monatlichen Gebühr für jeden betroffenen Monat aus, bis zu einem Maximum von 10 % der jährlichen Gebühren gemäß dem entsprechenden Angebot.Service-Gutschriften werden auf zukünftige Rechnungen angerechnet und sind das einzige Rechtsmittel des Kunden bei SLA-Verstößen.
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Professionelle Dienstleistungen
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Umfang und Ergebnisse
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Jedes Engagement wird in einer eigenen Leistungsbeschreibung (SoW) definiert, in der Ziele, Ergebnisse, Zeitpläne, Verantwortlichkeiten, Preise und Akzeptanzkriterien festgelegt werden.
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Änderungsanforderungen
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Anträge auf Änderung einer vereinbarten Leistungsbeschreibung (SoW) müssen schriftlich erfolgen. Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie einvernehmlich vereinbart und dokumentiert werden, einschließlich Anpassungen des Umfangs, der Preise und des Zeitplans.
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Rangfolge
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Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten, bei denen mehrere Dokumente gelten, gilt die folgende Rangfolge (von höchster zu niedrigster): (i) die geltende Leistungsbeschreibung (SoW); (ii) das Angebot; (iii) diese Vereinbarung; (iv) alle referenzierten Richtlinien oder Dienstbeschreibungen.
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Annahme von Liefergegenständen
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Alle Liefergegenstände, die aus Professional Services resultieren und in der jeweiligen Leistungsbeschreibung als formale Abnahme erforderlich gekennzeichnet sind, unterliegen einem Abnahmeprozess. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die Liefergegenstände innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung zu prüfen und entweder anzunehmen oder abzulehnen.
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Die Annahme ist schriftlich zu bestätigen, wenn die Liefergegenstände den vereinbarten Spezifikationen im Wesentlichen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind. Wenn der Kunde die Liefergegenstände vor der formellen Abnahme in einer Produktionsumgebung verwendet, gilt diese Verwendung als stillschweigende Annahme.
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Im Falle einer Ablehnung muss der Kunde eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der alle wesentlichen Abweichungen aufgeführt sind. Veil hat dann die Möglichkeit, die korrigierten Liefergegenstände zu bearbeiten und zur Abnahme erneut einzureichen.
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Wenn ein Professional Services-Engagement eine phasenweise Lieferung umfasst, kann Veil Komponenten zur Teilabnahme einreichen, und die vollständige Abnahme gilt mit erfolgreichem Abschluss aller abgenommenen Phasen.
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Gebühren für Professional Services
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Sofern nicht anders vereinbart, werden Professional Services auf der Basis von Zeit und Material zu den jeweils gültigen Sätzen von Veil in Rechnung gestellt. Für längerfristige oder fraktionierte Engagements können Festpreisvereinbarungen, Meilensteinzahlungen oder Honorare vereinbart werden.
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Liefergegenstände und IP-Eigentum
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Sofern in einer Leistungsbeschreibung (Statement of Work) nicht anders angegeben, bleiben alle Tools, Vorlagen, Modelle, Codes und Methoden, die von Veil im Zusammenhang mit Professional Services entwickelt oder verwendet werden, das ausschließliche Eigentum von Veil.
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Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung aller Liefergegenstände, die aus Professional Services resultieren, für seine internen Geschäftszwecke und ausschließlich im Zusammenhang mit den Services. Diese Lizenz erstreckt sich nicht auf die Unterlizenzierung, den Weiterverkauf oder die Wiederverwendung außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Veil.
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Hardware-Garantie, Rückgabe & Eigentum
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Garantie für vernetzte Geräte
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Veil garantiert, dass jedes vernetzte Gerät für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Lieferdatum („Garantiezeitraum“) in allen wesentlichen Punkten den schriftlichen Spezifikationen entspricht und frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
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Während der Garantiezeit kann der Kunde ein Return-Merchandise-Authorisation („RMA“)-Ticket eröffnen. Veil wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das defekte vernetzte Gerät innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt reparieren oder ersetzen. Auf reparierte oder ersetzte Geräte wird eine Garantie für den längeren Zeitraum des Restes der ursprünglichen Garantiezeit oder neunzig (90) Tage gewährt.
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Die Garantie deckt keine Mängel ab, die auf (i) Missbrauch, Unfall oder Nachlässigkeit, (ii) unbefugte Änderungen oder Reparaturen oder (iii) Verwendung außerhalb der dokumentierten Betriebsumgebung zurückzuführen sind.
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Eigentum
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Die Gefahr des Verlusts geht bei Lieferung auf den Kunden über. Das Eigentum verbleibt bei Veil, bis Veil die vollständige Zahlung der entsprechenden Hardware-Gebühren erhalten hat. Zu diesem Zeitpunkt geht das Eigentum automatisch auf den Kunden über.
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Teil C - Rechtliches & Compliance
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Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Daten und Sicherheit
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Geistiges Eigentum
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Alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Application Services, einschließlich aller Verbesserungen, Erweiterungen oder abgeleiteten Werke, bleiben das ausschließliche Eigentum von Veil. Durch diese Vereinbarung wird keine Eigentumsübertragung impliziert.
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Der Kunde darf keine Teile der Application Services oder der zugehörigen Benutzeroberflächenfunktionen zurückentwickeln, duplizieren oder reproduzieren. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Veil vorbehalten.
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Vertraulichkeit
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Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen, geschützten und nicht öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhalten wurden, zu schützen und diese Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung bestehen.
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Daten
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Der Kunde behält das Eigentum an allen Rohdaten, die von seinen Geräten und Systemen generiert werden. Veil darf ohne Zustimmung des Kunden nicht auf Rohdaten zugreifen, diese verwenden oder für externe Zwecke verteilen, außer wie in 7.3.2 dieser Vereinbarung angegeben.
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Veil darf anonymisierte und/oder aggregierte Daten, die über die Anwendungsdienste erfasst werden, verwenden, um Algorithmen zu verbessern, die Leistung zu messen oder die Produktentwicklung zu verbessern, vorausgesetzt, dass keine Informationen offengelegt werden, die den Kunden identifizieren.
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Datensicherung und -wiederherstellung
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Veil wird regelmäßige Datensicherungen für gehostete Komponenten der Anwendungsdienste durchführen, um die Wiederherstellung im Falle von Datenverlust oder Systemausfall zu unterstützen. Veil wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach einem Vorfall wiederherzustellen. Die Kunden sind jedoch dafür verantwortlich, kritische Betriebsdaten über das Dashboard zu exportieren oder zu sichern.
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Datenschutz und Privatsphäre
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Für personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet werden, fungiert der Kunde als Verantwortlicher und Veil als Auftragsverarbeiter im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“).
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Veil verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, es sei denn, der Kunde erteilt schriftliche Anweisungen, die dem entgegenstehen.
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Veil wird die im Abschnitt „Datensicherheit“ seiner veröffentlichten Datenschutzrichtlinie beschriebenen Schutzmaßnahmen (einschließlich Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand, rollenbasierte Zugriffskontrollen und jährliche Penetrationstests) sowie alle zusätzlichen Maßnahmen, die schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurden, aufrechterhalten.
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Veil kann Subunternehmer einsetzen, die unter veil-energy.eu/sub-processors aufgeführt sind, und wird mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über jede beabsichtigte Hinzufügung oder Ersetzung informieren. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus triftigen datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch erheben.
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Veil benachrichtigt den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Kenntnisnahme, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und arbeitet nach Treu und Glauben an den Sanierungsbemühungen des Kunden mit.
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Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung wird Veil auf schriftlicher Anfrage des Kunden alle personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben, es sei denn, das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats schreibt eine längere Aufbewahrungsfrist vor.
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Einmal pro Vertragsjahr kann der Kunde die Einhaltung der Vorschriften durch Veil nach einer Vorankündigung von fünfzehn (15) Werktagen überprüfen. Veil kann diese Anforderung erfüllen, indem es aktuelle Prüfberichte (z. B. ISO-27001- oder SOC 2 Typ II- oder ähnliche Berichte) sowie eine Managementbestätigung vorlegt.
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Sicherheitsmaßnahmen
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Veil implementiert und unterhält angemessene administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen, die dazu bestimmt sind, die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Anwendungsdienste und aller durch sie verarbeiteten Daten zu schützen. Dies beinhaltet:
- Rollenbasierte Zugriffskontrollen
- Datenverschlüsselung im Ruhezustand und bei der Übertragung
- Regelmäßige Penetrationstests und Schwachstellenscans
- Verfahren zur Reaktion auf Vorfälle
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Einsatz von Subunternehmern und Dritten
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Veil kann Drittanbieter von Dienstleistungen, einschließlich Cloud-Infrastrukturpartner und Support-Anbieter, bei der Bereitstellung von Anwendungsdiensten einsetzen. Veil bleibt für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch diese verantwortlich und stellt sicher, dass angemessene vertragliche und datenschutzrechtliche Verpflichtungen bestehen.
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Prüfrechte
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Auf eine angemessene vorherige schriftliche Anfrage und nicht mehr als einmal pro Jahr kann der Kunde die Einhaltung dieser Vereinbarung durch Veil in Bezug auf Datenschutz und Servicebereitstellung überprüfen. Audits sind während der normalen Geschäftszeiten durchzuführen, in ihrem Umfang begrenzt und dürfen den Betrieb von Veil nicht beeinträchtigen. Jeder externe Auditor muss vorab genehmigt werden und entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnen.
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NIS2-Konformität
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Der Lieferant erklärt, dass die E-BOOST-Software in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) entwickelt und betrieben wird und dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit der für die Erbringung der Dienstleistung verwendeten Netzwerke und Informationssysteme zu gewährleisten.
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Es versteht sich, dass die vollständige Einhaltung der in der NIS2-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen auch vom Betriebskontext des Kunden, den verwendeten IT- und OT-Infrastrukturen, den gewählten Konfigurationen und den direkt vom Kunden implementierten Sicherheitsmaßnahmen abhängt. Diese Vereinbarung überträgt dem Anbieter keine regulatorischen Verantwortlichkeiten oder NIS2-Konformitätsverpflichtungen, die dem Kunden obliegen.
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Risiko & Streitigkeiten
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Kündigung
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Jede Partei kann diesen Vertrag bei Nichterfüllung kündigen, nachdem sie der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung von 15 Werktagen zugestellt hat, vorausgesetzt, die vertragsbrüchige Partei hat den Verstoß nicht innerhalb dieser Frist behoben.
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Nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags endet der Zugriff des Kunden auf die Dienste, und alle gespeicherten Daten können innerhalb von 90 Tagen gelöscht werden, vorbehaltlich der geltenden Aufbewahrungs- oder Übergabepflichten.
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Nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags stellt Veil dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen einen maschinenlesbaren Export seiner Rohdaten zur Verfügung. Veil wird nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang und eine reibungslose Übergabe der Dienste zu gewährleisten.
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Haftungsbeschränkung
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Mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten „Ausgeschlossenen Angelegenheiten“ ist die Gesamthaftung jeder Partei, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag während eines Zwölfmonatszeitraums ergibt,auf den höheren Betrag von (i) den tatsächlich vom Kunden an Veil in diesem Zeitraum gezahlten Gebühren und (ii) fünfzigtausend Euro (50.000 €) („Allgemeine Obergrenze“) begrenzt.
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Ausgeschlossene Angelegenheiten und besondere Obergrenzen.
a. Unbeschränkte Haftung (beide Parteien). Haftung für (i) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, (ii) Betrug oder arglistige Täuschung oder (iii) jegliche Haftung, die nicht rechtmäßig beschränkt werden kann.
b. Missbrauch von Veil-IP durch den Kunden. Die Haftung für die vorsätzliche oder grob fahrlässige unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Offenlegung des geistigen Eigentums von Veil durch den Kunden ist auf den höheren Betrag von einer Million Euro (1.000.000 €) und dem Zehnfachen (10) der in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Gebühren begrenzt.
c. Veil IP-Freistellung. Die Haftung von Veil im Rahmen seiner Freistellung für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter ist auf das Zweifache (2) der Allgemeinen Obergrenze begrenzt.
d. Verletzung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes (beide Parteien). Die Haftung für die Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen oder der Datenschutzbestimmung ist auf das Zweifache (2) der Allgemeinen Obergrenze begrenzt
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Ausgeschlossene Schäden. Keine Partei haftet für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder indirekte oder Folgeschäden, es sei denn, diese Schäden fallen unter eine ausgeschlossene Angelegenheit.
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Schadensminderung. Jede Partei wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um jeden von ihr erlittenen Schaden zu mindern.
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Schadloshaltung Veil verpflichtet sich, den Kunden von Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben: (a) Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch die Anwendungsdienste; (b) Personenschäden oder Sachschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Veil verursacht wurden.
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Der Kunde verpflichtet sich, Veil von Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben: (a) Missbrauch der Anwendungsdienste unter Verstoß gegen diesen Vertrag; (b) Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften durch den Kunden.
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Versicherung
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Veil unterhält eine angemessene Versicherung, die den Industriestandards entspricht. Versicherungsbescheinigungen können den Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
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Geltendes Recht und Gerichtsstand
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Das auf diesen Vertrag anwendbare Recht und der Gerichtsstand werden durch die in dem jeweiligen Angebot angegebene Vertragspartei bestimmt.
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Wenn die Vertragspartei Veil Energy S.r.l. SB ist, unterliegt dieser Vertrag dem Recht der Republik Italien und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Bozen, Italien.
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Wenn die Vertragspartei Veil Energy Germany GmbH ist, unterliegt dieser Vertrag dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Memmingen, Deutschland.
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
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Höhere Gewalt
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Veil haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Cyberangriffe, Ausfälle von Internetdienstanbietern, staatliche Maßnahmen oder Naturkatastrophen.
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Sonstiges
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Allgemeine Bestimmungen
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Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
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Jede Partei bestätigt, dass sie eine angemessene Gelegenheit hatte, diese Bedingungen zu prüfen, unabhängigen Rat einzuholen und Fragen zu stellen, bevor sie diese akzeptiert. Das Fehlen ausgehandelter Änderungen beeinträchtigt nicht die Durchsetzbarkeit einer Bestimmung
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Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
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Fortbestand
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Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung: Gebühren und Zahlungen, Geistiges Eigentum und Daten, Vertraulichkeit, Haftungsbeschränkungen, Schadloshaltung, Geltendes Recht und Gerichtsstand, Mitteilungen und jede andere Bestimmung, die ihrer Natur oder ihren ausdrücklichen Bedingungen nach dazu bestimmt ist, fort zu bestehen.
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Durch Klicken auf "Ich stimme zu", den Zugriff auf die Dienste, die Installation oder die Nutzung der Dienste bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben und damit einverstanden sind, rechtlich an ihre Bedingungen gebunden zu sein.